Arbeitssicherheitsgesetz ASIG
Als überbetrieblicher Dienst kann Ihnen das Ingenieurbüro Auer die Fachkraft für Arbeitssicherheit nach §6 ASIG stellen.
Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit nach §6 ASIG:
- Unterstützung des Arbeitgebers in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Gestaltung
der Arbeit
- Beratung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, sozialen und sanitären
Einrichtungen
- Beratung bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und
Arbeitsstoffen
- Beratung bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
- Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes und in sonstigen Fragen der Ergonomie
- Überprüfung von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln insbesondere vor der Inbetriebnahme und
Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung
- Erstellen von Betriebsanweisungen
- Beobachtung der Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen und der Unfallverhütung nach Vorschriften der DGUV (UVV)
- Feststellung von Sicherheitsmängeln durch regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten
- Mitteilung von festgestellten Sicherheitsmängeln an die verantwortlichen Personen und Vorschläge zur
Beseitigung
- Untersuchung und Auswertung von Arbeitsunfällen, Vermeidungsvorschläge: Gefährdungsanalyse
- Beachtung der Benutzung von Körperschutzmitteln
- Belehrungen der Beschäftigten zur Unfallverhütung
- Aufklärung der Beschäftigten über mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren: Unterweisung
- Mitwirken bei der Schulung von Sicherheitsbeauftragten
- Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Teilnahme am Arbeitsschutzausschuß
Aufgaben nach dem ArbSchG:
- Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen
- Ermittlungen von Arbeitsschutzmaßnahmen
- Überprüfung der Einhaltung und Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen
- Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, der festgelegten Maßnahmen und der Überprüfungsergebnisse
- Unterstützung bei der Erfassung von Unfällen
- Unterrichtung von Schutzmaßnahmen
- Unterstützung der Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten
Als überbetrieblicher Dienst kann Ihnen das Ingenieurbüro Auer die Fachkraft für Arbeitssicherheit nach §6 ASIG stellen.
Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit nach §6 ASIG:
- Unterstützung des Arbeitgebers in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Gestaltung
der Arbeit
- Beratung bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, sozialen und sanitären
Einrichtungen
- Beratung bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und
Arbeitsstoffen
- Beratung bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
- Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes und in sonstigen Fragen der Ergonomie
- Überprüfung von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln insbesondere vor der Inbetriebnahme und
Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung
- Erstellen von Betriebsanweisungen
- Beobachtung der Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen und der Unfallverhütung nach Vorschriften der DGUV (UVV)
- Feststellung von Sicherheitsmängeln durch regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten
- Mitteilung von festgestellten Sicherheitsmängeln an die verantwortlichen Personen und Vorschläge zur
Beseitigung
- Untersuchung und Auswertung von Arbeitsunfällen, Vermeidungsvorschläge: Gefährdungsanalyse
- Beachtung der Benutzung von Körperschutzmitteln
- Belehrungen der Beschäftigten zur Unfallverhütung
- Aufklärung der Beschäftigten über mögliche Unfall- und Gesundheitsgefahren: Unterweisung
- Mitwirken bei der Schulung von Sicherheitsbeauftragten
- Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Teilnahme am Arbeitsschutzausschuß
Aufgaben nach dem ArbSchG:
- Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen
- Ermittlungen von Arbeitsschutzmaßnahmen
- Überprüfung der Einhaltung und Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen
- Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, der festgelegten Maßnahmen und der Überprüfungsergebnisse
- Unterstützung bei der Erfassung von Unfällen
- Unterrichtung von Schutzmaßnahmen
- Unterstützung der Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten
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